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Ob Ihr Anhänger für Tempo 100 zugelassen ist, lässt sich mit der Typengenehmigung überprüfen. Mailen Sie uns eine Kopie des Fahrzeugausweises und wir können das für Sie anhand des Fahrzeug-Stammdatenblattes prüfen.
Prüfen Sie bitte auch, ob die Pneus für die Geschwindigkeit zugelassen sind. Diese Information entnehmen Sie direkt auf dem Pneu.
Mehr dazu auch in unserem Blogbeitrag.
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Die Tempolimits mit Anhänger sind von Land zu Land unterschiedlich. Informieren Sie sich bitte vorgängig, was erlaubt ist.
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Ja, es darf aber nur ein kleiner ungebremster Anhänger bis 750 kg Gesamtgewicht sein. Oder aber das Gesamtgewicht von Auto und das Gesamtgewicht vom Anhänger sind zusammen nicht über 3500 kg unter Einhaltung der Anhängelast.
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Nein, ein Anhänger ist immer über das Zugfahrzeug Haftpflicht versichert. Man kann freiwillig zusätzlich eine Kaskoversicherung abschliessen.
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Ein Anhänger darf bis zu einer Höhe von 4m beladen werden. Dabei darf die Nutzlast nicht überschritten werden.
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Einerseits dürfen Sie die Anhängelast vom Zugfahrzeug nicht überschreiten, andererseits darf das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger nicht überschritten werden. Beide Angaben entnehmen Sie den Fahrzeugausweisen.
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Je nach Art der Ladung muss diese unterschiedlich gesichert werden. Zum Beispiel mit Gurten, Sicherungsnetze oder Anti-Rutschmatten. Wir beraten Sie gerne dazu.
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Drehschemel-Anhänger mit einer Auflaufbremse sind seit 2014 nicht mehr erlaubt auf Schweizer Strassen. Als Alternative können Sie einen Tridemanhänger oder Drehschemel-Anhänger mit Luft- oder Elektrobremse verwenden.
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Ja, wir machen ihren Anhänger fit für die MFK-Kontrolle und führen Ihren Anhänger am geplanten Termin vor. Auch ausserhalb des Kantons Luzern.